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zu Gast bei Freunden

AGB & Datenschutz



Für jeder Event Buchung veranschlagen wir eine Anzahlung, bzw. Stornogebühr je nach Event als Buchungssicherheit.


Es kann immer etwas passieren. Jedoch ist es für alle schade, wenn jemand nicht kommt und die Tour Plätze frei bleiben, obwohl Andere gerne mitgefahren wären. Bitte informiert uns rechtzeitig! 

Solltet Ihr eine gebuchte Tour nicht antreten, können Stornogebühren weiter verrechnet werden. 

Bei Rücktritt von der Tour (Stornierung durch schriftliche Erklärung, zum Beispiel per WhatsApp) fallen  Stornogebühren in Höhe der Anzahlung an.

Hier stellen wir selbstverständlich eine Stornorechnung aus zur Vorlage bei Eurem Reiserücktrittversicherer.




ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN




ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

Sehr geehrter Visit Friend’s Gast,
die nachfolgenden Bedingungen werden Bestandteil des zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“) und uns (nachfolgend „Veranstalter“) geschlossenen Vertrages.
Diese Bedingungen gelten nicht für Leistungen, die vom Veranstalter ausdrücklich als lediglich vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES / VERPFLICHTUNG FÜR MITREISENDE

1.1 Für alle Buchungen gilt:
a) Grundlage des Angebots sind die Tourausschreibungen sowie die ergänzenden Informationen des Veranstalters zur jeweiligen Tour, wie sie auf der Webseite veröffentlicht sind.
b) Die vom Veranstalter bereitgestellten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Tour, den Gesamtpreis und etwaige Zusatzkosten, Zahlungsmodalitäten, Teilnehmerzahl und Stornokosten werden Vertragsbestandteil, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.
c) Sind Preisermäßigungen an das Lebensalter gebunden (z. B. Kinderermäßigungen oder Kostenfreiheit für Kleinkinder), ist das Alter des Kindes am vertraglich vereinbarten Tourdatum maßgeblich. Dieses Alter ist bei der Buchung anzugeben.

1.2 Buchungen in Textform (E-Mail, SMS, WhatsApp)
a) Mit der Buchung (Tour-Anmeldung) bietet der Kunde dem Veranstalter verbindlich den Abschluss des Vertrages an.
b) Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail oder WhatsApp), sodass er diese unverändert speichern oder aufbewahren kann.

1.3 Elektronischer Geschäftsverkehr (Online-Buchungen)
a) Der Ablauf der Online-Buchung wird dem Kunden in der jeweiligen Anwendung erläutert.
b) Dem Kunden stehen vor Absenden der Buchung geeignete Korrekturmöglichkeiten zur Verfügung.
c) Die zur Verfügung stehenden Vertragssprachen werden angegeben.
d) Soweit der Vertragstext gespeichert wird, wird der Kunde hierüber informiert.
e) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder einer gleichwertigen Formulierung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.
f) Der Eingang der Buchung wird unverzüglich elektronisch bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
h) Der Vertrag kommt mit Zugang der Tourbestätigung zustande. Erfolgt die Bestätigung unmittelbar nach Betätigung des Buttons durch Darstellung auf dem Bildschirm, kommt der Vertrag mit dieser Darstellung zustande. Die Wirksamkeit ist nicht davon abhängig, ob der Kunde die Bestätigung speichert oder ausdruckt.

1.4 Widerrufsrecht
Bei Reiseverträgen im Sinne der §§ 651a ff. BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

2. ZAHLUNGSMODALITÄTEN UND AUSHÄNDIGUNG DER REISEUNTERLAGEN

2.1
Bei Tourbuchungen ist sofort eine Anzahlung als Buchungssicherheit fällig. Die Restzahlung ist zu Beginn der Tour zu entrichten.
Gerät der Kunde mit der Anzahlung in Verzug, kann der Veranstalter die Teilnahme verweigern und die Buchung als nicht zustande gekommen behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler sind unverzüglich mitzuteilen.

2.2
Bei Buchung und Zahlung über das Online-Buchungssystem ist der gesamte Tourpreis sofort fällig. Mit Durchführung der Online-Zahlung erkennt der Kunde die verbindliche Buchung sowie die Geltung der vereinbarten Stornobedingungen ausdrücklich an.

2.3
Erhält der Kunde eine Rechnung direkt vom Veranstalter, sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an den Veranstalter zu leisten.


3. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
3.1
Unwesentliche Änderungen wesentlicher Eigenschaften von Leistungen nach Vertragsschluss sind vor Tourbeginn zulässig, soweit sie nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Tour nicht beeinträchtigen.

3.2
Der Veranstalter informiert den Kunden unverzüglich nach Kenntnis auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und hervorgehoben über Leistungsänderungen.

3.3 Terminänderung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, den geplanten Termin aus sachlich gerechtfertigten Gründen einseitig zu ändern.
Dem Kunden wird unverzüglich mindestens ein zumutbarer Ersatztermin angeboten. Lehnt der Kunde einen zumutbaren Ersatztermin ab, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung. Diese verbleibt als Buchungssicherheits- und Bearbeitungspauschale beim Veranstalter.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

3.4
Private Touren bedürfen der schriftlichen Bestätigung und werden in der Buchungsbestätigung als solche gekennzeichnet.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN / REISERÜCKTRITTSKOSTEN
4.1
Der Kunde kann jederzeit vor Tour Beginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt sollte auf einem dauerhaften Datenträger erklärt werden.

4.2
Tritt der Kunde zurück oder nimmt die Tour nicht in Anspruch, verliert der Veranstalter seinen Anspruch auf den Tourpreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, sofern der Rücktritt nicht vom Veranstalter zu vertreten ist oder außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen.

4.3 Pauschalierte Stornokosten
– Rücktritt mehr als 5 Tage vor Tour Beginn:
Stornogebühr in Höhe der Anzahlung (nicht erstattungsfähig).
Aus Kulanz kann ein zeitlich unbegrenzter Gutschein ausgestellt werden.
– Rücktritt weniger als 5 Tage vor Tourbeginn oder nach Anreise:
100 % des Tourpreises.
– Nichterscheinen oder selbstverschuldete Nichtdurchführung (z. B. Versäumen der Abholzeit):
100 % des Tourpreises.
Bei krankheitsbedingter Stornierung wird eine Stornorechnung zur Vorlage bei der Reiserücktrittsversicherung erstellt.

4.4
Der Veranstalter behält sich vor, höhere nachweisbare Schäden geltend zu machen. 

4.5 Stornierung bei vollständig vorausbezahlten Tourleistungen
Für bestimmte Leistungen, insbesondere Stadtführungen, Wüsten-Safaris sowie Boots- oder Yachttouren, kann eine vollständige Vorauszahlung des Tour Preises erforderlich sein.
Wird eine solche vollständig bezahlte Leistung vom Gast storniert oder entscheidet sich der Gast, die Leistung nicht in Anspruch zu nehmen, obwohl die Durchführung der Tour durch den jeweiligen Anbieter zum vereinbarten Termin objektiv möglich ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Tour Preises.
Mit der Buchung und Zahlung werden verbindliche organisatorische, personelle und operative Dispositionen ausgelöst. Hierzu gehören insbesondere die Reservierung begrenzter Teilnehmerkapazitäten, die verbindliche Terminblockierung von Guides, Fahrern, Fahrzeugen, Booten oder Yachten sowie die operative Planung und Koordination der Leistung.
Der Anbieter hält die gebuchte Leistung zum vereinbarten Termin vollständig zur Verfügung. Nimmt der Gast die bereitgestellte Leistung aus eigenen Gründen nicht in Anspruch, bleibt der vereinbarte Tour Preis geschuldet.
Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich dann, wenn die Durchführung der gebuchten Leistung aus Gründen unmöglich wird, die im Verantwortungsbereich des jeweiligen Anbieters liegen.
Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.



5. UMBUCHUNGEN / ERSATZTEILNEHMER
5.1
Eine einmalige Umbuchung ist bis 22 Tage vor Tourtermin möglich, sofern Verfügbarkeit besteht.

5.2
Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Person sowie ggf. Mehrkosten an.

5.3
Der Kunde kann bis spätestens 7 Tage vor Tour Beginn eine Ersatzperson benennen. Ursprünglicher und neuer Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch.

6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Werden Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung.

7. KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER
7.1
Der Veranstalter kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei nachhaltiger Störung oder strafbarem Verhalten. Der Tourpreis bleibt geschuldet.

7.2
Bei Nichtzahlung trotz angemessener Fristsetzung kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und Entschädigung verlangen.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Schäden im Zusammenhang mit ausdrücklich als vermittelt gekennzeichneten Fremdleistungen.

9. DATENSCHUTZ
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Tour oder gesetzlich erforderlich ist.

10. ZAHLUNGSDIENSTLEISTER / CHARGEBACK / RÜCKBELASTUNGEN
10.1 Mit Durchführung der Zahlung bestätigt der Kunde die Autorisierung des vereinbarten Betrages.
10.2 Der Kunde verpflichtet sich, bei Beanstandungen zunächst den Veranstalter direkt zu kontaktieren.
10.3 Eine unbegründete Rückbelastung berührt den Zahlungsanspruch des Veranstalters nicht.
10.4 Entstandene Zahlungsdienstleistergebühren und angemessene Bearbeitungskosten können weiterbelastet werden.
10.5 Der Veranstalter ist berechtigt, im Chargeback-Verfahren sämtliche buchungsrelevanten Unterlagen vorzulegen.
10.6 Teilnahme an der Tour oder Nichterscheinen gilt als Anerkennung der vertragsgemäßen Leistung, sofern kein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt. 

10.7 Chargeback- und Zahlungsstreitverfahren
Der Kunde erkennt an, dass mit Durchführung der Zahlung eine verbindliche Buchung der vertraglich geschuldeten Leistung erfolgt.
Der Veranstalter hält die gebuchte Leistung zum vereinbarten Termin zur Durchführung bereit.
Leitet der Kunde eine Zahlungsrückbelastung (Chargeback) ein, obwohl die Leistung vertragsgemäß angeboten oder bereitgestellt wurde, bleibt der Zahlungsanspruch des Veranstalters unberührt.
Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen von Zahlungsstreitverfahren sämtliche Buchungsbestätigungen, Zahlungsnachweise, Kommunikationsprotokolle sowie Leistungsnachweise als Beweismittel vorzulegen.

11. HÖHERE GEWALT / UNVERMEIDBARE AUßERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE / EIGENE ANREISE
1. Höhere Gewalt
(1) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder den Ausfall vertraglicher Leistungen, sofern diese auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände außerhalb seines Einflussbereiches zurückzuführen sind, deren Folgen auch bei Anwendung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können.

(2) Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:

  • Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, militärische Konflikte
  • Terrorakte oder konkrete Sicherheitslagen
  • behördliche Maßnahmen, Grenzschließungen, Luftraumsperrungen oder Flughafenschließungen
  • Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse
  • Pandemien, Epidemien
  • Streiks Dritter oder Ausfälle von Beförderungsunternehmen

(3) Wird die Durchführung der Reise infolge solcher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen anzupassen.
(4) Schadensersatzansprüche wegen solcher Umstände sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

2. Eigene An- und Abreise
(1) Sofern die An- und/oder Abreise nicht ausdrücklich Bestandteil der gebuchten Leistung ist, erfolgt diese in eigener Verantwortung des Kunden.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für Störungen, Verzögerungen oder den Ausfall der Reise aufgrund von Problemen bei der individuell organisierten An- oder Abreise, insbesondere nicht bei Flugausfällen, Verspätungen, verweigerter Beförderung oder Schließung von Flughäfen.
(3) Der Umstand, dass der Kunde die Reise aufgrund einer Störung seiner eigenständig organisierten Anreise nicht antreten kann, berührt grundsätzlich nicht den Vergütungsanspruch des Veranstalters, sofern die vertraglich geschuldete Hauptleistung weiterhin ordnungsgemäß angeboten wird.

3. Zwingendes Verbraucherrecht
Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften dieses Staates unberührt. Eine Einschränkung gesetzlicher Rücktrittsrechte erfolgt durch diese Klausel nicht.

Stand: 31.01.2021



 
 
 
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